Die Änderungen der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) wurden bereits Mitte 2001 erlassen und sind Anfang 2002 in Kraft getreten. Demnach müssen Daten der Finanzbuchhaltung für den Prüfer digital per GDPdU-Schnittstelle ausgegeben werden können. So wird nicht nur die Betriebsprüfung beschleunigt, auch die Anzahl der Streitfälle gehen laut Finanzbehörde deutlich zurück.
Mit unserer Jahrzehnte langen Erfahrung in den Bereichen Rechnungswesen und Lohn- und Gehaltsabrechnung haben wir uns dieser Herausforderung angenommen. Für etliche Softwarehäuser entwickelte Starke eine standardisierte GDPdU-Schnittstelle zur Ausgabe der Daten für die Betriebsprüfung. Diese ist bis heute bei weit über 4.000 Anwendern im Einsatz, der Vorbereitungsaufwand für Betriebsprüfungen ist damit deutlich gesunken.



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