Was aber wollen die Steuerprüfer mit den Daten anfangen? Die Daten werden bei „Z3“ nicht mehr nur stichprobenartig, sondern 100% alle, und zwar in Sekundenschnelle auf fehlerhafte Belege, doppelte oder lückenhaft Belegnummern, Unstimmigkeiten bei Abwertungen, Abweichungen zwischen geleisteten und abgerechneten Stunden, usw.untersucht.
Für die (leid-)geprüften Unternehmen bedeutet dies, bei der Überlassung dafür zu sorgen, dass die Daten in IDEA-konformem Format übergeben werden müssen. Die Software IDEA darf von den Außenprüfern übrigens nicht auf dem IT-System des Steuerpflichtigen installiert werden. Das ist ein Grund dafür, dass die Prüfung mittels Zugriffsart 3 (Z3) in mittelständischen Unternehmen die Regel gweorden ist.. Obwohl der Prüfer vor Ort in eigenem Ermessen entscheiden kann, welche Zugriffsart er bevorzugt! Er kann auch einen Mix zwischen Z1, Z2 und Z3 verlangen.
Sie als Starke-Kunde bekommen alle notwendigen Werkzeuge von uns geliefert. Manche Kunden nutzen die so gewonnenen Daten auch im Rahmen der hauseigenen Revision!


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