Eine einfache Lösung für ein Unternehmen könnte sein, dass es dem Steuerprüfer einen Arbeitsplatz einrichtet und eine Zugriffsberechtigung für die relevanten Software-Programme und die steuerrelevanten Daten gibt. Der Steuerprüfer würde dann selber, zum Beispiel in der Finanzbuchhaltung FX90, der Lohnbuchhaltung Soft-Research Lohn oder der Diamant-SW recherchieren. (Zugriffsart 1 = Z1) Hinderlich dürfte bei diesem direkten Zugriff sein, dass der Steuerprüfer keine Kapazität hat, sich in die Bedienung, Menüstruktur und den Aufbau vieler unterschiedlicher Software-Programme einzuarbeiten. Weiterhin kann sich der Prüfer durch einen geeigneten Mitarbeiter oder z.B. einem externen Fachmann vom Systemhaus die Daten anzeigen, filtern, sortieren oder in jeder Weise darstellen lassen, welche ihm geeignet erscheint und die das EDV-System anbietet. Diese Zugriffsart heißt im Gegensatz zur obigen „ indirekt“ (Abkürzung: Z2).


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